Führende Mitarbeiterin der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA wechselt zur Industrie

Leiterin der Abteilung Gentechnik geht zu Syngenta
Tuesday, 10 November 2009
München / Parma

Eine führende Mitarbeiterin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist zur Industrie gewechselt. Suzy Renckens, wissenschaftliche Leiterin der Abteilung Gentechnik, trat 2008 im Rahmen einer Expertenanhörung offiziell für den Konzern Syngenta auf. Demnach fungiert Frau Renckens dort inzwischen als „Head Biotech Regulatory Affairs“ für Europa, Afrika und den Nahem Osten. Das Schweizer Unternehmen ist einer der weltweit größten Entwickler von gentechnisch verändertem Saatgut.

Frau Renckens leitete seit Gründung der EFSA diejenige Abteilung, die für die Entwicklung von Prüfungsrichtlinien und die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig ist. Sie war von Oktober 2002 bis Ende 2007 in dieser Funktion und vertrat die Behörde auch in diversen Treffen mit der Industrie. Vor ihrer Tätigkeit für die EFSA arbeitete Frau Renckens im gleichen Bereich für die Zulassungsbehörden in Belgien. Ihr direkter Wechsel zu Syngenta könnte dem Ruf der EFSA schaden, da dieser bereits mehrfach eine zu große Nähe zu den Interessen der Industrie vorgeworfen wurde.

„Dieser Vorgang ist ein erhebliches Problem für EFSA. Erstens ist jetzt offensichtlich, dass sogar Mitarbeitern in zentralen Funktionen die nötige Distanz zur Industrie fehlt. Zweitens muss sich die Behörde fragen lassen, warum sie bei so ungewöhnlichen Vorgängen die Öffentlichkeit nicht umfassend informiert. Es gibt keinerlei Transparenz über die Umstände für diesen direkten Wechsel von der Behörde zur Industrie,“ sagt Christoph Then, Geschäftsführer der Expertengruppe Testbiotech.

Die EFSA wollte auf Nachfrage keine näheren Angaben zu diesem Fall machen. Nachdem Testbiotech auf den Wechsel von Frau Renckens aufmerksam geworden war, hatte sich der Verein mit einem detaillierten Fragenkatalog direkt an die Behörde gewandt. Insbesondere wurde gefragt, ob zu befürchten sei, dass Syngenta vor oder nach dem Wechsel der leitenden Mitarbeiterin unzulässige Vorteile entstanden seien.

Die Behörde verweist darauf, dass sie nicht berechtigt sei, konkrete Auskünfte über einzelne Mitarbeiter zu geben. Da die Europäischen Regularien vorsehen, dass ein beruflicher Wechsel eines Mitarbeiters, der den Interessen einer EU-Behörde möglicherweise schadet, nur mit Zustimmung der Behörde erfolgen kann, sieht Testbiotech die EFSA in der Pflicht, mehr Transparenz über diesen Vorgang zu schaffen. Erst nach zwei Jahren ist ein Wechsel ohne Genehmigung möglich. Bei Frau Renckens vergingen zwischen ihrer Tätigkeit für die EFSA und der für Syngenta maximal ein Jahr.

Contact: 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christoph Then, Geschäftsführer
Andrea Reiche, Pressesprecherin
TestBioTech e.V. - Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14
80807 München

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