Heute will der Bundestag einen interfraktionellen Antrag für ein dauerhaftes Verbot des Klonens von Nutztieren verabschieden. Die Bundesregierung wird darin auch aufgefordert, sich in Brüssel für eine Kennzeichnungspflicht einzusetzen, die auch die Nachkommen der Klon-Tiere und deren Fleisch umfasst. Testbiotech begrüßt diese Initiative, bezweifelt aber deren Erfolg, da das geplante Freihandelsabkommen TTIP den Handlungsspielraum der Bundesregierung erheblich einzuschränken droht.
„Die Politik muss sich entscheiden: Klare gesetzliche Verbote, Kennzeichnung und Transparenz oder freie Bahn für die Interessen der Klon-Industrie. Nach dem, was bisher bekannt ist, lässt das geplante Freihandelsabkommen TTIP eine Ausweitung der Kennzeichnung nicht zu“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Daher stellt sich die Frage: Freier Handel oder Wahlfreiheit?“
Der Antrag geht auf eine Initiative der Grünen zurück und nimmt auch Bezug auf einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Entsprechende Regelungen müssten allerdings von der EU beschlossen werden. Die Europäische Kommission setzt sich jedoch bisher lediglich für ein zeitlich beschränktes Klon-Verbot ein, das dann unter TTIP einfach auslaufen könnte.
Wie verschiedene Umfragen belegen, lehnt eine große Mehrheit der VerbraucherInnen das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelgewinnung ab. Gleichzeitig zeigen verschiedene Untersuchungen aber auch, dass die Nachfahren geklonter Rinder bereits heute ohne Kennzeichnung auf den EU-Markt gelangt sind.
Testbiotech will jetzt mit einer Postkartenaktion auf den Widerspruch zwischen Freihandel und Wahlfreiheit aufmerksam machen.
Christoph Then, 0151 54638040, info@testbiotech.org
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