Gericht der Europäischen Union stärkt das Vorsorgeprinzip

Klage wegen Risiken von Gentechnik-Soja ist zulässig
Mittwoch, 14. March 2018

Das Gericht der Europäischen Union hat heute das Recht von Nichtregierungs­organisationen bestätigt, Fragen bezüglich der gesundheitlichen Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen gerichtlich überprüfen zu lassen. Im vorliegenden Fall geht es um Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer, die nach Einschätzung von Testbiotech und anderer ExpertInnen nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet wurden. Die EU-Kommission wollte es Testbiotech verwehren, die Importzulassung gerichtlich überprüfen zu lassen. Gegen diese Rechtsauslegung hatte Testbiotech eine Grundsatzklage eingereicht (T-33/16). Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage jetzt für zulässig erklärt.

„Die EU-Kommission hat den Import gentechnisch veränderter Pflanzen auf der Grundlage von unzureichenden Risikoprüfungen erlaubt. Dann hat sie versucht zu verhindern, dass das Gericht der Europäischen Union diese Zulassungen überprüft“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Die jetzige Entscheidung stellt einen Etappensieg dar, der das Vorsorgeprinzip in der EU stärkt.“

Im Mai 2015 hatte Testbiotech gemeinsam mit der Organisation GeneWatch UK einen Antrag auf Überprüfung einer Importzulassung für Gentechnik-Sojabohnen mit veränderter Ölqualität eingereicht. Die EU-Kommission hatte zunächst die Fristen zur Beantwortung der Beschwerde um Monate überzogen. Dann behauptete sie, man könne gemäß der entsprechenden EU-Verordnung (1367/2006) nur Umweltrisiken überprüfen lassen, nicht aber Risiken für die menschliche Gesundheit. Dieser Rechtsauffassung wurde jetzt vom Gericht der Europäischen Union widersprochen.

Testbiotech hat am EU-Gericht zwei weitere Klagen gegen Importzulassungen von Gentechnik-Soja eingereicht. In einem Fall wurden Sojabohnen von dem US-Konzern Monsanto gentechnisch so verändert, dass sie Insektengifte produzieren. Hier besteht u.a. die Gefahr, dass die Insektengifte allergische Reaktionen auf Inhaltsstoffe von Sojabohnen verstärken (C-82/17 P). Im anderen Fall wurden Sojabohnen von der Firma Bayer gegen die Anwendung von gleich mehreren Herbiziden resistent gemacht. Die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken wurden aber nicht überprüft (T-173/17).

Testbiotech sieht die anhängigen Klagen als Pilotprojekt, mit denen rechtliches Neuland beschritten wird. Nachdem jetzt entschieden wurde, dass entsprechende Klagen zulässig sind, muss geklärt werden, wie das Gericht mit wissenschaftlich begründeten Einwänden umgeht und welche Rolle das Vorsorgeprinzip dabei spielt. Unklar ist auch, welche Beweislast die EU-Kommission für den Nachweis der Sicherheit der gentechnisch veränderten Pflanzen trägt. Diese Fragen sind mit dem jetzt ergangenen Urteil nicht abschließend beantwortet. Testbiotech hat der höchsten Instanz des EU-Gerichtes aber bereits Fragen vorgelegt (C-82/17 P), die Aufschluss darüber geben sollen, wie das EU-Gericht in diesem Zusammenhang mit wissenschaftlich begründeten Bedenken umgeht.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org

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