Gentechnik-Bakterien im Tierfutter verbreiten Resistenzen gegen Antibiotika

EU-Kommission braucht vier Jahre, um aktiv zu werden
Freitag, 30. November 2018

Derzeit ereignet sich der bisher wohl größte Fall einer unkontrollierten Verbreitung von nicht zugelassenen Gentechnik-Organismen in der Geschichte der EU: In vielen Futtermitteln befindet sich ein Zusatzstoff mit lebensfähigen Bakterien, die mit gleich vier Resistenzen gegen Antibiotika ausgestattet sind. Drei davon wurden mit Gentechnik in das Erbgut eingeschleust. Nach Einschätzung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA geht von diesen Futtermitteln ein Risiko „für Verbraucher, Anwender und die Umwelt“ aus.

Im September 2018 ordnete die EU-Kommission an, dass die betroffenen Futtermittel bis zum 10. November vom Markt genommen werden müssen – allerdings mit einer Übergangsfrist bis Mitte 2019. Die EU-Kommission und die Mitgliedsländer hätten schon wesentlich früher aktiv werden müssen: Bereits 2014 lagen die ersten Meldungen über die Gentechnik-Keime vor.

„Der Fall zeigt, dass die EU-Kommission mit den Risiken gentechnisch veränderter Organismen zu nachlässig umgeht. Diese Bakterien hatten die Möglichkeit, sich über Jahre in den Tierställen auszubreiten und ihre Resistenzen an andere, gesundheitsgefährdende Keime weiterzugeben“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Es handelt sich um eine nicht genehmigte, massenhafte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Diese hätte ohne Verzug gestoppt werden müssen.“

Der wohl in China hergestellte und jetzt erst ins Visier geratene Zusatzstoff wird in der EU über eine große Futtermittelfirma vertrieben. Die Gentechnik-Bakterien sollen den Futtermittelzusatzstoff Vitamin B2 produzieren (Riboflavin). Es gibt viele natürliche Quellen für Riboflavin, allerdings setzt die Massentierhaltung zunehmend auf Zusatzstoffe aus gentechnischer Produktion. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat bereits viele weitere, ähnliche Präparate zugelassen. Derartige Stoffe dürfen Futtermitteln nur dann zugesetzt werden, wenn sie keine Spuren der Bakterien mehr enthalten.

Die speziellen Futtermittelzusatzstoffe wurden 2014 von der EFSA für sicher erklärt, nach den Unterlagen der Industrie sollten sie keinerlei lebensfähige gentechnisch veränderte Keime enthalten. Doch im gleichen Jahr lagen auch erste Berichte aus Belgien über die Keime vor. Im Oktober 2016 stellten dann ExpertInnen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit anderen EU-Behörden fest, dass die betroffenen Futtermittel nicht hätten verkauft werden dürfen. Es wurden aber keine Maßnahmen ergriffen, die Futtermittel vom Markt zu nehmen. Stattdessen verlangte die EU-Kommission 2016 von der EFSA eine Neubewertung der Futtermittelzusatzstoffe. Die EU-Behörde veröffentlichte ihr Gutachten erst im März 2018. Aus diesem geht hervor, dass von den Gentechnik-Keimen tatsächlich ein erhebliches Risiko ausgeht. Danach dauerte es noch Monate, bis die Kommission beschloss, die betroffenen Futtermittel vom Markt zu nehmen. Doch dürfen Mischungen, die die Zusatzstoffe enthalten, dank einer großzügigen Übergangsfrist noch bis Mitte nächsten Jahres verfüttert werden.

Es handelt sich bereits um den zweiten Fall einer massiven unkontrollierten Verbreitung von Gentechnik-Organismen in der EU: 2017 hatte der Fall von gentechnisch veränderten Petunien für Schlagzeilen gesorgt, die bei Gärtnereien in mehreren Ländern der EU aufgetaucht waren. Testbiotech mahnt, dass insbesondere die Einführung von Gentechnik-Organismen der neuen Generation, bei denen Verfahren wie CRISPR eingesetzt werden, zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Behörden führen muss, um den Folgen einer unkontrollierten Ausbreitung in der Umwelt vorzubeugen.

„Um unabhängige Kontrollen zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass genaue Daten veröffentlicht werden, was genau in den jeweiligen Organismen gentechnisch verändert wurde. Es ist äußerst besorgniserregend, dass gerade diese Information nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft geheim gehalten werden soll. Sie hat entsprechende Regelungen in eine Neufassung der Verordnung 178/2002 über die Lebensmittelsicherheit eingefügt, über die im Dezember im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

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Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.de