Europäisches Parlament gegen neue Importzulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen

Resolutionen betreffen Pflanzen von Bayer und Syngenta für die Produktion von Lebens- und Futtermitteln
Freitag, 1. February 2019

Gestern hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit mehrere Resolutionen gegen die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais, Raps und Baumwolle angenommen. Die Anträge wurden von einer überparteilichen Gruppe von Abgeordneten eingebracht, initiiert von der Fraktion der Grünen. Das Parlament spricht sich für höhere Standards bei der Zulassungsprüfung und für die Stärkung der demokratischen Spielregeln bei der Entscheidungsfindung aus. Die Pflanzen der Firmen Bayer und Syngenta sind gegen verschiedene Herbizide resistent gemacht oder produzieren Insektengifte, in einigen sind auch beide Eigenschaften vereint. Zudem enthält eine der Pflanzen Genkonstrukte, die Resistenzen gegen Antibiotika verleihen. Eine andere soll mehr Biomasse produzieren. Bei der Abstimmung unter den Mitgliedsstaaten der EU hatte sich nur eine Minderheit für die Zulassung der Pflanzen für die Lebens- und Futtermittelproduktion ausgesprochen. Dennoch plant die EU-Kommission, die Zulassungen zu erteilen.

„Das Europäische Parlament setzt hier ein starkes Zeichen und macht deutlich, dass die gegenwärtige Risikobewertung von Gentechnik-Pflanzen nicht ausreichend ist. Zum Beispiel wurden Kombinationseffekte nicht untersucht, die Rückstände der Herbizide nicht im Detail bewertet und es gibt viele offene Fragen in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf das Immunsystem“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Entgegen den Bestimmungen der EU haben die Konzerne nicht nachgewiesen, dass die Pflanzen tatsächlich so sicher sind, dass sie in Lebens- und Futtermitteln eingesetzt werden können.“

Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Europäische Parlament gegen den Import von gentechnisch veränderten Pflanzen ausspricht. Seit Dezember 2015 wurden bereits 31 ähnliche Resolutionen angenommen, ohne dass die EU-Kommission aktiv geworden ist. „Die Probleme sind dringlich und können nicht bestritten werden. Den Gesetzen der EU zufolge genießt der Schutz von Umwelt und Gesundheit eine hohe Priorität, aber in der Realität gibt die Kommission diesen Zielen kein ausreichendes Gewicht“, sagt Christoph Then.

Testbiotech will über den Weg der EU-Gerichte genauere Untersuchungen verpflichtend machen (Verfahren C-82/17 P). Leider sieht es nach einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Generalanwaltes des EU-Gerichtes nicht danach aus, als ob das Gericht weitere Untersuchungen zur Auflage machen würde. Die Entscheidung wird für 2019 erwartet.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org