Testbiotech hat gegen ein Patent der englischen Firma Ovasort (EP1263521) Einspruch eingelegt. Das Patent umfasst menschliche Spermazellen, die nach Geschlecht vorselektiert worden sind. Diese sollen im Rahmen der künstlichen Befruchtung verwendet werden, um weibliche Nachkommen zu erhalten. Das Patent verstößt gegen europäische Patentgesetze, die Patente auf Keimzellen und die Entwicklung des menschlichen Körpers verbieten. Trotz des Verbots hat das Europäische Patentamt in München (EPA) schon mehrfach derartige Patente erteilt.
„Manche Unternehmen betrachten den menschlichen Körper als einen Rohstoff, der mit Gewinn ausgebeutet werden kann. Tausende menschlicher Gene sind bereits patentiert. Auch Organe, Blutzellen und Gewebe werden als Erfindungen beim Patentamt registriert. Unser Einspruch soll dazu beitragen, die ethischen Grenzen im Patentrecht klarer zu definieren“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Das Patentrecht darf nicht der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers dienen.“
Testbiotech hat das Patent der Firma Ovasort in eine „Schwarze Liste Europäischer Patente“ aufgenommen. Darin befindet sich auch ein Patent der Firma Merck-Serono auf die Verwendung menschlicher Eizellen, gegen das Testbiotech schon 2009 Einspruch eingelegt hat.
Die Firma Ovasort will ihr Patent sowohl beim Menschen als auch in der Tierzucht einsetzen. Es umfasst auch die Herstellung von nicht menschlichen Embryonen. Erst Anfang Mai hatte das EPA aus technischen Gründen ein anderes Patent auf Spermazellen für die Tierzucht widerrufen. Auch das Europäische Parlament hat sich jüngst gegen Patente in der Tier- und Pflanzenzucht ausgesprochen. Das erste Patent auf Säugetiere hat das Europäische Patentamt bereits vor 20 Jahren erteilt.
Christoph Then, Testbiotech, info@testbiotech.org, Tel 015154638040, www.testbiotech.org
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