Renate Künast (Grüne)

Übersicht Jan van Aken (DIE LINKE) 1) Ist eine ausreichende Unabhängigkeit der Behörden gewährleistet? "Dieser Frage ist die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung „Interessenkonflikte und fachliche Einseitigkeit in der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen und Pflanzenschutzmitteln“ umfassend nachgegangen (BT-Drs. 17/10373; http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/461/46145.html). Unser Fazit: Nein, eine ausreichende Unabhängigkeit ist derzeit nicht sicher gestellt. Die Bundesregierung ist nicht einmal Willens oder in der Lage, über die Qualifikationen und ggf. Verbindungen zur Industrie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Auskunft zu geben, die bei den Bundesbehörden für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und gentechnisch veränderten Organismen zuständig sind. Gleichzeitig werden im Bezug auf die Zusammensetzung der beratenden „Expertenkommissionen“ bekannte Interessenkonflikte bewusst unter den Tisch gekehrt. VertreterInnen von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen finden in diesen Kommissionen bisher kaum Berücksichtigung. Eine größere personelle und argumentative Distanz zu den Lobbyorganisationen der Agro-Industrie ist vor diesem Hintergrund unverzichtbar." 2) Brauchen wir mehr unabhängige Risikoforschung? "Ja, wir brauchen unbedingt mehr Risikoforschung, die nicht direkt von den an einer positiven Bewertung ökonomisch interessierten Unternehmen in Auftrag gegeben wird. Das derzeitige System ist überholt und muss reformiert werden. Es verlangt für die Zulassung von GVO und Pestiziden Industrie-Studien, deren Durchführung nicht ausgeschrieben werden muss und deren Ergebnisse weder veröffentlich werden noch sich einer Begutachtung außerhalb der zulassenden Behörde unterziehen müssen. Unerwünschte Ergebnisse, die auf mögliche Risiken hindeuten, erreichen in so einem System kaum jemals das Licht der Öffentlichkeit." 3) Wie können Gelder für die unabhängige Risikoforschung bereit gestellt werden? "Denkbar wäre beispielsweise ein Risikoforschungsfonds, in den die Unternehmen bei Beantragung einer Zulassung einzuzahlen haben. Die Vergabe der so finanzierten Forschungsaufträge müsste nach öffentlicher Ausschreibung durch eine unabhängig besetzte Kommission erfolgen. Die Ergebnisse müssten selbstverständlich öffentlich gemacht werden." 4) Nach welchen Kriterien sollen sie vergeben werden? "Zwei Kriterien sollten vorrangig sein: wissenschaftliche Kompetenz im Bezug auf die konkrete Fragestellung (einschließlich der Qualität des eingereichten Projektvorschlags) Unabhängigkeit von Industrie und Lobbyorganisationen Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, die Risikoforschung als Disziplin insgesamt breiter an deutschen und europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verankern. Auf diese Weise kann eine ausreichend breite Basis für die Vergabe an unterschiedliche Forschungsgruppen geschaffen und gleichzeitig ein Kompetenzaufbau in diesem Bereich unterstützt werden."