Ausreichende Anreize für Forschung und Partizipation der Zivilgesellschaft als wichtige Eckpunkte
20. August 2018 / Testbiotech veröffentlicht heute ein Rechtsgutachten, das sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Förderung der unabhängigen Risikoforschung im Bereich der Gentechnologie befasst. Wichtige Eckpunkte des Rechtsgutachtens sind: (1) Der Staat ist dazu verpflichtet, eine systematische und vorsorgeorientierte Forschung zu etablieren. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgabe wäre die Erhebung einer sogenannten nicht-steuerlichen Sonderabgabe gerechtfertigt, die die Industrie in die Pflicht nimmt. (3) Bei der Vergabe der Mittel eines entsprechenden Fonds kann ein Beirat, dem beispielsweise Verbraucher- und Umweltschutzverbände angehören, beteiligt werden.
Wie das Gutachten zeigt, ist die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Risikoforschung im Bereich der Gentechnik derzeit kaum erreichbar, da viele Wissenschaftler und Experten u.a. über Drittmittelforschung mit der Biotech-Industrie verbunden sind. Auch staatliche Forschungsprogramme haben in der Regel ein vorwiegendes Interesse an Technologieentwicklung und Förderung von Innovation. Im Ergebnis ist die Balance zwischen den Vermarktungsinteressen der Industrie und den Zielen eines vorbeugenden Schutzes von Mensch und Natur erheblich gestört.
Das Gutachten zeigt, wie geeignete Anreize für eine verbesserte Risikoforschung geschaffen werden können, um Umwelt- und Verbraucherschutz zu stärken. Ein Entwurf des Gutachtens wurde bereits 2017 auf einem Workshop in Berlin präsentiert, an dem u.a. Abgeordnete des Bundestages sowie Mitarbeiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) in Karlsruhe teilnahmen.
Anlass für die Veröffentlichung des Gutachtens ist die Diskussion rund um die „Fachstelle Gentechnik und Umwelt". Dieses Projekt soll helfen, einige Lücken im Bereich der vorsorgeorientierten Risikoforschung zu schließen. Dafür werden vorhandene Publikationen und die aktuelle Entwicklung konsequent unter der Perspektive des Vorsorgeprinzips und dem Schutz von Mensch und Umwelt bewertet. Das Forschungsprojekt ist auch im Hinblick auf Partizipation der Zivilgesellschaft ein wichtiges Pilotprojekt.
„Die Einmischung der Zivilgesellschaft stößt nicht überall auf Zustimmung. Derzeit sehen wir in den sozialen Netzwerken und sogar manchen Medien den Versuch, Testbiotech deswegen zu diffamieren. Man versucht, uns mit der Gentechnik-Lobby auf eine Stufe zu stellen“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Aber wir haben in den letzten zehn Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Risiken der Gentechnik eben nur dann genauer untersucht werden, wenn die Zivilgesellschaft sich einmischt.“
Allerdings zeigt das Gutachten auch, dass in Zukunft weitergehendere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer systematischen und vorsorgeorientierten Forschung zu erfüllen. Nur ausreichend ausgestattete Forschungsprogramme könnten einen nennenswerten Anreiz ausüben, so dass die etablierte Forschung sich stärker mit Risikofragen beschäftigt.
Von entsprechenden Anreizen würden auch der Staat und die Behörden profitieren: Auch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat bereits mehrfach beklagt, dass es schwierig ist, Experten zu finden, die die nötige Expertise, gleichzeitig aber keine Verbindung zur Biotech-Industrie haben.
Kontakt: Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org