Patent auf menschliche embryonale Stammzellen erloschen

Erfolg für Testbiotech nach Klage am Bundespatentgericht

15. September 2021 / Testbiotech hatte 2020 beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent (DE102004062184) eingereicht, das die Verwendung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen beansprucht. In Reaktion auf die Klage hat der Patentinhaber die Zahlung der Gebühren zur Aufrechterhaltung des Patentes gestoppt, es ist damit erloschen.

Das Patent DE102004062184 wurde 2013 vom Deutschen Patentamt erteilt, die parallele Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) aber zurückgewiesen. Patentinhaber war ein Reproduktionsmediziner in München. Das Patent betrifft die Gewinnung embryonaler Stammzellen, die in der Forschung sehr begehrt sind. Die Patentansprüche umfassten auch die Nutzung menschlicher Embryonen, die bei künstlicher Befruchtung (IVF) entstehen. Die Durchführung des patentierten Verfahrens mit menschlichen Embryonen wäre nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar gewesen.

Testbiotech fordert vom Bundespatentgericht weiterhin ein Urteil zur Nichtigerklärung des Patentes und hat das Gericht über seine Anwälte dazu aufgefordert, eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Nach Ansicht von Testbiotech verstoßen diese nicht nur gegen die Bestimmungen des Patentrechts, sondern schaffen auch wirtschaftliche Anreize, die ethisch nicht vertretbar sind.

Gerade im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Neuen Gentechnik ist die Einhaltung ethischer Grenzen besonders wichtig. Um diese Fragen geht es in einem weiteren Verfahren: Ende November verhandelt das Europäische Patentamt verschiedene Einsprüche gegen ein Patent der Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier auf die ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas (EP3401400). In diesem Patent sind nach Ansicht von Testbiotech Eingriffe in die menschliche Keimbahn und die Verwendung menschlicher Embryonen nicht so eindeutig ausgenommen, wie dies vom Gesetz verlangt wird. Zudem wird auch die Anwendung der neuen Gentechnik-Methode an Pflanzen und Tieren bis hin zu Menschenaffen beansprucht. Testbiotech hatte deswegen 2020 Einspruch gegen das Patent eingelegt.

Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org