BGH trifft keine Entscheidung über Patent auf menschliche embryonale Stammzellen

Testbiotech mit Klage nur zum Teil erfolgreich

21. Juli 2022 / Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute keine Entscheidung über ein Patent auf die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen getroffen. Der Grund: Das Patent war zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits erloschen. Der BGH sah daher keinen Anlass, hier aktiv zu werden. Der Antrag von Testbiotech, trotzdem über die Rechtmäßigkeit der Erteilung des Patentes zu entscheiden, wurde abgelehnt.

Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Testbiotech hatte im aktuellen Fall auf eine Entscheidung des BGH gehofft, mit der diese Verbote generell gestärkt werden.

Das im Jahr 2004 angemeldete Patent DE102004062184 wurde 2013 vom Deutschen Patentamt erteilt. Testbiotech hatte 2020 beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage eingereicht. In Reaktion auf die Klage hat der Patentinhaber die Zahlung der Gebühren zur Aufrechterhaltung des Patentes gestoppt. Damit war es erloschen, was Testbiotech als deutliches Signal und wichtigen Erfolg ansieht.

Zusätzlich forderte Testbiotech vom BGH, dass das Patent für nichtig erklärt wird, weil mit der Erteilung des Patentes grundlegende gesetzliche Bestimmungen verletzt worden waren. Diesen Antrag von Testbiotech hat der BGH aber heute abgelehnt.

Angemeldet hatte das Patent ein Reproduktionsmediziner in München. Die Patentansprüche betrafen auch die Nutzung von menschlichen Embryonen, wie sie bei der künstlichen Befruchtung (IVF) entstehen. Die Durchführung des patentierten Verfahrens mit menschlichen Embryonen wäre nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar gewesen.

Der Patentinhaber wies darauf hin, dass u.a. Tierversuche gezeigt hätten, dass die betroffenen Embryonen bei der Entnahme der Zellen nicht immer zerstört werden. Deswegen sei sein Patent ethisch unbedenklich. Entsprechende Verfahren bei Menschen anzuwenden, wäre aber ethisch inakzeptabel.

Testbiotech will die schriftliche Begründung des BGH abwarten und dann entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org