Die biologische Vielfalt schützen!
Wenn gentechnisch veränderte Organismen ihr Erbgut in natürlichen Populationen verbreiten, gleicht dies einem Eingriff in die ,Keimbahn‘ der biologischen Vielfalt. Dies wird sich auf alle künftigen Generationen der betroffenen Arten und somit auch auf das Ökosystem insgesamt auswirken. Wir fordern wirksame Maßnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen!
Umwelt & Gesundheit schützen!
In der EU sind bereits rund 60 verschiedene gentechnisch veränderte Pflanzen für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Nutzung solcher Pflanzen ist mit zu vielen Risiken und Unsicherheiten verbunden. Wir fordern, dass dem Schutz von Umwelt und Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt wird!
Die Wahlfreiheit sichern!
Gegenwärtig ermöglichen die Standards der EU den Schutz der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung, die Reinhaltung von Saatgut und schreiben eine verpflichtende Kennzeichnung für Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen vor. Freihandelsabkommen wie CETA bedrohen diese Standards nun. Wir fordern, dass die Wahlfreiheit gewährleistet bleibt – sie muss Vorrang gegenüber den Interessen des freien Handels haben!
Die Macht der Konzerne beschränken!
Große Gentechnik-Konzerne kontrollieren nicht nur mit Patenten den Verkauf, sondern auch die Forschung an ihrem Gentechnik-Saatgut. Zudem nehmen industrienahe ExpertInnen vielfach Einfluss auf Behörden und Gremien, die mit der Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen betraut sind. Wir fordern die Stärkung unabhängiger Risikoforschung. Der Einfluss der Industrie auf Risikoforschung und Zulassungspraxis muss zurückgedrängt werden!
Die Ethik stärken!
2015 stieg die Zahl gentechnisch veränderter Versuchstiere in Deutschland erstmals auf über eine Million. Angetrieben wird diese Entwicklung ganz erheblich von wirtschaftlichen Interessen, wie sie vor allem auch in beantragten Patenten ihren Ausdruck finden. Sogar der Mensch wird inzwischen immer mehr zum Versuchstier der Gentechnologen. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist die Schaffung von Embryonen, bei denen Zellen von Mensch und Tier vermischt werden. Durch derartige Experimente droht der Schutz der Menschenwürde massiven Schaden zu nehmen. Die Herstellung von Chimären, Mischwesen zwischen Mensch und Tier, muss ebenso verboten werden wie Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Auch die Patentierung gentechnisch veränderter Versuchstiere und die gentechnische Veränderung von Nutztieren sind ethisch nicht zu rechtfertigen.