Geklonte Rinder erreichen die EU

CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher
Dienstag, 7. February 2017

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich mehr Tiere, die von geklonten Bullen abstammen. Für entsprechende Importe in die EU ist bislang keine Erfassung und auch keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Damit können die Tiere nur in Ausnahmefällen identifiziert werden. Die Recherche wurde von der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, werden für die Rinderzucht jedes Jahr etwa 30 bis 40 Tonnen Bullensperma aus den USA in die EU importiert. Weitere Importe kommen aus Kanada. Darunter kann sich auch Material von geklonten Bullen befinden, die insbesondere in den USA seit Jahren zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Deren Sperma wird tiefgefroren und kann dann weltweit verschickt werden. Nur die Züchter selbst wissen, wo dieses Sperma eingesetzt wird, sie geben der Öffentlichkeit aber keinen Einblick in die Zuchtbücher. Ein Zugang wie beim englischen Register ist die Ausnahme.

Das Europäische Parlament tritt, ähnlich wie der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, für ein Verbot von geklonten Tieren in der Landwirtschaft ein. Grund dafür sind vor allem ethische Bedenken: Beim Klonen kommt es aufgrund von Störungen der Genregulation oft zu Krankheiten und Todesfällen bei den Tieren. Deswegen verlangt das EU-Parlament, dass die Klone, ihre Nachkommen und das Zuchtmaterial erfasst und gekennzeichnet werden müssen. So soll verhindert werden, dass die Tiere und von ihnen gewonnene Lebensmittel unbemerkt auf den Markt gelangen. Bisher fehlen Behörden, Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern die nötigen Informationen.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, könnte das geplante Freihandelsabkommen CETA es in Zukunft unmöglich machen, diese Situation zu verbessern. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht könnte unter CETA als unnötiges Handelshemmnis verboten werden. Testbiotech empfiehlt deswegen, dass das Europäische Parlament in dieser Frage ausreichende rechtliche Klarheit und Sicherheit schafft, bevor es dem Vertrag endgültig zustimmt. Ansonsten könnte das Parlament mit der Entscheidung für CETA seinen eigenen Beschlüssen widersprechen und seine politischen Ziele und Errungenschaften gefährden.

„Trotz aller Diskussionen über CETA gibt es für Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher immer noch keine Sicherheit, ob die nötige Wahlfreiheit auch in Zukunft gesichert werden kann. Wenn diese Frage jetzt nicht geklärt wird, könnte sich CETA für all jene, die der Ansicht sind, dass die Interessen der VerbraucherInnnen Vorrang vor freiem Handel haben sollten, zum Albtraum entwickeln“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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