Aktuelles

Verfahren der ‚neuen Gentechnik‘ gehen mit vielen Risiken einher

Neue wissenschaftliche Publikation zeigt Notwendigkeit für verfahrensorientierte Prüfung
Mittwoch, 12. August 2020

Eine neue wissenschaftliche Publikation, die im Fachjournal Environmental Sciences Europe erschienen ist, gibt einen Überblick über Risiken, die mit dem Einsatz von Verfahren des Genome Editing (neue Gentechnik) bei Pflanzen und Tieren einhergehen. Es gibt ein breites Spektrum von unbeabsichtigten Veränderungen des Erbguts, die durch den Prozess des gentechnischen Eingriffs ausgelöst werden. Aber auch die beabsichtigten Eigenschaften, die durch Genome Editing entstehen, sind mit Risiken verbunden.

EFSA verteidigt Zulassungsprüfung von Gentechnik-Pflanzen

EU-Behörde veröffentlicht Bericht als Reaktion auf Forschungsprojekt RAGES

15. Juli 2020 / Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA befasst sich in einem aktuellen Bericht mit den Ergebnissen des Forschungsprojektes RAGES (Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Organismen in der EU und der Schweiz). Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt. Wie zu erwarten, verteidigt die EFSA ihre derzeitige Praxis der Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen, obwohl RAGES deutliche Defizite aufzeigte.

Bienen mit ‚indirekter‘ Gentechnik

Patentanmeldung auf Gentechnik-Bakterien und Bienen

9. Juli 2020 / US-ForscherInnen haben ein Patent auf Gentechnik-Bakterien angemeldet, das auch die Bienen umfasst, in deren Darm sie siedeln. Die Bakterien sollen laut Patentschrift molekulare Botenstoffe produzieren, die über die Artgrenzen hinweg in die Genregulation eingreifen können. Auf diese Weise werden die Bienen sozusagen ‚indirekt‘ gentechnisch verändert: Die Moleküle sollen unter anderem das Verhalten der Bienen beeinflussen, um deren Effektivität beim Bestäuben zu erhöhen.

Kein Patent auf gentechnisch veränderte Schimpansen!

Großer Erfolg für Bündnis von Umwelt- und Tierschutzorganisationen
Donnerstag, 2. July 2020

Aus ethischen Gründen hat das Europäische Patentamt (EPA) zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen für ungültig erklärt. Alle Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere müssen jetzt aus den betroffenen Patenten gestrichen werden. Die Technische Beschwerdekammer des EPA entsprach damit Einsprüchen und Beschwerden, die von einem breiten Bündnis von Tier- und Umweltschutzorganisationen eingereicht worden waren. Das europäische Patentrecht verbietet Patente auf die genetische Veränderung von Tieren, wenn daraus Tierleid resultieren kann.

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