21. Juli 2022 / Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute keine Entscheidung über ein Patent auf die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen getroffen. Der Grund: Das Patent war zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits erloschen. Der BGH sah daher keinen Anlass, hier aktiv zu werden. Der Antrag von Testbiotech, trotzdem über die Rechtmäßigkeit der Erteilung des Patentes zu entscheiden, wurde abgelehnt.