Verhandlung über Patent auf menschliche Spermazellen

Firma Ovasort hält Patent auf Auswahl des Geschlechts

Am 15. Mai 2014, genau zwei Jahre nachdem Vertreter von Testbiotech Einspruch beim Europäischen Patentamt in München eingelegt hatte, wird jetzt über ein Patent der britischen Firma Ovasort (EP1263521) verhandelt. Das Patent umfasst u. a. menschliche Spermazellen, die nach Geschlecht vorselektiert werden. Diese können dann im Rahmen der künstlichen Befruchtung verwendet werden, um weibliche Nachkommen zu erhalten. Das Patent umfasst auch die Verwendung derartiger Zellen in der Tierzucht und beansprucht unter anderem die Herstellung von weiblichen Embryonen als „Erfindung“.

Das Europäische Patentamt hat in einer ersten schriftlichen Bewertung festgestellt, dass die Ansprüche auf menschliche Spermazellen widerrufen werden sollen, weil diese gegen ethische Grundsätze des Patentrechts verstoßen. Dagegen will das Patentamt die Ansprüche im Bereich der Tierzucht aufrechterhalten, obwohl die Patentierung von „im Wesentlichen biologischen“ Züchtungsverfahren sowie von „Tierrassen“ verboten ist. Auch das Europäische Parlament hatte sich 2012 gegen derartige Patente im Bereich der Tierzucht ausgesprochen.

Die öffentliche Verhandlung findet am 15. Mai 2014 ab 9 Uhr im Raum 1656 in den Pschorrhöfen, Grasserstr. 2, in München statt.

Kontakt: Christoph Then, Testbiotech, info@testbiotech.org, Tel 015154638040, www.testbiotech.org

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