Gentechnik gefährdet den Artenschutz

Bericht warnt vor Ausbreitung von Gentechnik-Organismen in natürlichen Populationen

13. November 2019 / Ein heute in Berlin vorgestellter Bericht befasst sich mit den Risiken der Ausbreitung von Gentechnik-Organismen in natürlichen Populationen und den möglichen Konsequenzen für den Artenschutz. Dabei geht es um Beispiele wie gentechnisch veränderte Fliegen, Bienen, Bäume und Korallen sowie die mögliche gentechnische Rekonstruktion von Mammuts.

Der Bericht wurde von Testbiotech für den Deutschen Naturschutzring (DNR) erstellt, Schwerpunkt sind die Folgen gentechnischer Eingriffe in die Prozesse der Evolution. Führende WissenschaftlerInnen  wie Jennifer Doudna und George Church, die im Bereich ‚neue Gentechnik‘ tätig sind, sprechen bereits vom „Ende des Anfangs“: In Zukunft sollen neue Lebensformen nicht mehr aus den natürlichen Prozessen der Selbstreproduktion und Selbstorganisation entstehen, sondern werden im Gen-Labor designed. Dabei spielen neue Hilfsmittel, wie die Gen-Schere CRISPR/Cas, eine wichtige Rolle.

Der Bericht warnt vor den Folgen: Mit Hilfe des Einsatzes der neuen Gentechnik können Eingriffe im Erbgut vorgenommen werden, die zwar nur sehr kurze DNA-Abschnitte betreffen, aber erhebliche biologische Wirkungen entfalten. Durch spezifische Muster der gentechnischen Veränderung entstehen neue Kombinationen genetischer Information, die mit erheblichen Risiken für Natur und Umwelt einhergehen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Organismen in die Umwelt freigesetzt werden und sich in den natürlichen Populationen ausbreiten können.

Ein aktuelles Beispiel für diese Risiken ist die sogenannte ‚Monarch-Fliege‘. Hier wurde bei Taufliegen ein Gen an die Struktur eines ähnlichen Gens beim Monarchfalter angeglichen. Drei kleine Veränderungen einzelner Basenpaare innerhalb eines Gens in Kombination führen dazu, dass die Taufliegen gegenüber dem Gift bestimmter Pflanzen unempfindlich werden. Sie können das Gift dann auch speichern und werden so für ihre Fressfeinde selbst giftig. Eine Freisetzung könnte erhebliche Folgen für die Nahrungsnetze und Ökosysteme haben, mit denen diese Fliegen in Wechselwirkung stehen.

Der Bericht warnt vor den Folgen einer massenhaften Einbringung neuer Genkombinationen in die natürlichen Populationen. Während die ‚Monarch-Fliege‘ nur für Experimente im Labor dient, gibt es inzwischen viele Anwendungen an Insekten, Bäumen, Nagetieren, Korallen und Mikroben, für die Freisetzungen geplant sind. Deren Einsatz wird zum Teil sogar im Rahmen des Artenschutzes propagiert.

Der Bericht empfiehlt vor diesem Hintergrund zwei einfache Regeln für den Umgang mit der neuen und alten Gentechnik:

• Freisetzungen sollten strikt an die Möglichkeit einer wirksamen raum-zeitlichen Kontrollierbarkeit bzw. die Rückholbarkeit der Gentechnik-Organismen gebunden sein.
• Die Regulierung und Zulassungspflicht sollten, ausgehend von den jeweiligen Verfahren, alle Organismen erfassen, die mit Gentechnik in ihrem Erbgut verändert sind, auch wenn keine zusätzlichen Gene eingefügt wurden.

Kontakt:
Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org

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