Testbiotech klagt gegen die EU-Kommission
5. November 2021 / Testbiotech lässt zwei aktuelle Zulassungen für Gentechnik-Soja und -Mais vor Gericht überprüfen und hat deswegen im September 2021 gegen die EU-Kommission geklagt. Die beiden Klagen wurden jetzt vom Gericht der Europäischen Union akzeptiert (T-605/21 und T-606/21). Nach Einschätzung von Testbiotech wurden die Risiken dieser Gentechnik-Pflanzen der Firma Bayer nicht so geprüft, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es handelt sich um Mais (MON 87427 x MON 87460 x MON 89034 x MIR162 x NK603) und Soja (MON87751 x MON87701 x MON87708 x MON89788), die aus mehreren Kreuzungen gentechnisch veränderter Pflanzen hervorgegangen sind (sie werden deswegen auch als ‚stacked‘ bezeichnet). Im Ergebnis sind die Pflanzen resistent gegenüber Pflanzengiften wie Glyphosat und produzieren zusätzlich verschiedene Insektengifte.
Der Import der Pflanzen und ihre Verwendung in Lebens- und Futtermitteln war von der Kommission im Januar 2021 genehmigt worden. Diese Entscheidung wurde getroffen, obwohl bereits Ende letzten Jahres sich das EU-Parlament gegen die Zulassungen ausgesprochen hatte. Im März 2021 hatte Testbiotech einen Antrag auf Überprüfung gestellt. Dieser Antrag wurde von der EU-Kommission zurückgewiesen. Dabei wurde die Zulassungsprüfung als reine Formsache behandelt.
Ein Bericht von Testbiotech, der Anfang des Jahres veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA, die für die Prüfung gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig ist, viele Risiken gezielt ausblendet. Im Ergebnis hat die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel seit dem Einzug der Gentechnik insgesamt abgenommen, ohne dass dieses Problem offiziell angesprochen wird.
Doch die EU-Gesetze legen hohe Maßstäbe an, um den Schutz von Umwelt und VerbraucherInnen zu gewährleisten. Mit den Klagen will Testbiotech jetzt nicht nur die einzelnen Zulassungen überprüfen lassen, sondern darüber hinaus verhindern, dass die Standards der EU-Risikoprüfung weiter ausgehöhlt werden. Es dürfte ein bei zwei Jahre dauern, bis das Gericht sein Urteil verkündet.
Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.de