Europäische Lebensmittelbehörde für Freisetzung von Gentechnik-Raps
7.9.2015 / Wie eine Analyse von Testbiotech zeigt, ignoriert die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA neue Erkenntnisse über Persistenz und Invasivität von Rapspflanzen und pickt sich aus Veröffentlichungen einseitig nur die Informationen heraus, welche ihre eigene Auffassung bestätigen. In einem technischen Dossier von Testbiotech wurden der EU-Kommission im Juni 2015 Informationen bezüglich einer neuen Langzeitstudie über verwilderte Rapspflanzen in Schottland (Banks, 2014) zur Verfügung gestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass verwilderte Rapspflanzen in der Umwelt überdauern können und auch schon Bestandteil der natürlichen Pflanzenpopulation geworden sind. Es zeigen sich darüber hinaus Hinweise auf invasive Eigenschaften von Raps.
Die EU-Kommission forderte die EFSA auf, das Dossier von Testbiotech zu bewerten. Im August veröffentlichte die EFSA einen längeren Bericht, in dem die wichtigsten Ergebnisse allerdings nicht berücksichtigt werden. Die EFSA befürwortet weiterhin den Import von gentechnisch verändertem, herbizidresistentem Raps MON88302 der Firma Monsanto, obwohl bekannt ist, dass es durch Transportverluste der Körner zu einer Auswilderung der Gentechnik-Pflanzen kommen kann. Ähnlich wie Monsanto behauptet die EFSA, dass diese Pflanzen kein Problem seien, weil sie nicht über längere Zeit in der Umwelt überdauern und sich nicht ausbreiten würden. Doch die Publikation aus Schottland zeigt ebenso wie zuvor schon Untersuchungen in Japan und den USA, dass die Annahmen der EFSA nicht ausreichend auf Fakten, sondern vielmehr auf einer einseitigen Auswahl und Interpretation wissenschaftlicher Befunde beruhen.
Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung: Die EU-Richtlinien erlauben eine Ausbringung gentechnisch veränderter Pflanzen nur nach einem Antrag auf Freisetzung, vollständiger Prüfung der Umweltrisiken und auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Die EFSA ist hingegen der Auffassung, dass der Antrag auf Import der Rapskörner zur Verarbeitung ausreicht, um auch eine Freisetzung ohne vollständige Risikoprüfung und für einen unbegrenzt langen Zeitraum zu bewilligen.
Im Juni 2015 hatten mehrere Organisationen einen Antrag bei der EU-Kommission auf Überprüfung der Importzulassung des Gentechnik-Raps gestellt und das technische Dossier von Testbiotech an die EU-Kommission übermittelt, die normalerweise zwölf Wochen Zeit hat, um zu entscheiden. Jüngst hat die Kommission angekündigt, dass es noch ein paar Wochen länger bis zur Entscheidung dauern werde.