Testbiotech hatte gegen Entscheidungen der EU-Kommission geklagt
18. Oktober 2023 / Das Gericht der Europäischen Union hat heute zwei Klagen wegen Importzulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen der Firma Bayer zurückgewiesen (T-605/21-8 und T-606/21-8). Testbiotech hatte das Gericht angerufen, um Zulassungen für Gentechnik-Soja und -Mais überprüfen zu lassen und deswegen gegen die EU-Kommission geklagt. Nach Einschätzung von Testbiotech wurden die Risiken dieser transgenen Pflanzen nicht so geprüft, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dieser Sichtweise schloss sich das Gericht in seinem Urteil nicht an. Es kommt zu der Einschätzung, dass es Testbiotech nicht gelungen ist, der EU-Kommission rechtliche Fehler nachzuweisen. Die Institutionen der EU haben demnach bei Entscheidungen, die komplexe Fragen betreffen, einen großen Spielraum.
Der Import der Pflanzen und ihre Verwendung in Lebens- und Futtermitteln war von der Kommission im Januar 2021 genehmigt worden. Es handelt sich um Mais (MON 87427 x MON 87460 x MON 89034 x MIR162 x NK603) und Soja (MON87751 x MON87701 x MON87708 x MON89788), die aus mehreren Kreuzungen gentechnisch veränderter Pflanzen hervorgegangen sind (sie werden deswegen auch als ‚Stacked Events‘ bezeichnet). Im Ergebnis sind die Pflanzen resistent gegenüber Pflanzengiften wie Glyphosat und produzieren zusätzlich verschiedene Insektengifte.
Testbiotech betont in seinen Klagen unter anderem, dass mögliche Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Eigenschaften nicht ausreichend geprüft worden waren. Das vorliegende Urteil bedeutet, dass dies kein rechtlich einklagbarer Fehler ist, da die bestehenden Gesetze eine derartige Überprüfung nicht ausdrücklich verlangen. Die wissenschaftliche Notwendigkeit einer solchen Überprüfung wurde nicht verhandelt.
Die EU-Gesetze legen hohe Maßstäbe an, um den Schutz von Umwelt und VerbraucherInnen zu gewährleisten, im Detail zeigen sich aber immer wieder auch erhebliche Lücken. Ob und wie die Klagen weiterverfolgt werden, soll erst nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung entschieden werden. Nach Ansicht von Testbiotech zeigt das Urteil aber auf jeden Fall, wie wichtig konkrete gesetzliche Anforderungen an die Prüfung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik sind, deren künftige Regulierung in Brüssel gerade diskutiert wird.
Kontakt:
Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040