Probleme im Bereich Gentechnik nach wie vor nicht gelöst
23. Oktober 2016 / Testbiotech warnt davor, dass die neuen, zum CETA-Abkommen vorliegenden Zusatzerklärungen nicht ausreichen, um die Wahlfreiheit der VerbraucherInnen und das Vorsorgeprinzip zu sichern. Nach wie vor sieht der Text keine umfassende Kennzeichnungs- und Zulassungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen vor, wie sie nach den derzeitigen Standards der EU vorgeschrieben wäre. Das Abkommen könnte am 27. Oktober 2016 unterzeichnet werden.
Die Standards der EU ermöglichen den Schutz der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung, die Reinhaltung von Saatgut und eine weitgehende Transparenz für die VerbraucherInnen. Zudem müssen alle Organismen, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt werden, eine Zulassungsprüfung durchlaufen. Die im CETA-Vertrag angesprochenen Schutzstandards für Umwelt und Verbraucher decken sich jedoch nicht mit diesen Regelungen.
Zudem wäre die laut dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Kennzeichnung von Produkten, die von geklonten oder von mit Gentechnik-Pflanzen gefütterten Tieren stammen, nicht möglich. Dies zeigen mehrere vorliegende Gutachten, darunter auch eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Eine Kennzeichnungpflicht für Produkte, die von geklonten Tieren stammen, hatten sowohl das EU-Parlament als auch der Deutsche Bundestag gefordert. An dem Grundproblem, eine derartige Kennzeichnungspflicht auch verbindlich im Rahmen des CETA-Vertrags durchzusetzen, hat sich nach Auffassung von Testbiotech auch durch die bisher bekannt gewordenen Zusatzerklärungen nichts geändert.