US-Firma Intrexon vermarktet auch Klon-Bullen und Gentechnik-Insekten
20. November 2015 / Die US-Behörden haben einen Gentechnik-Lachs als erstes gentechnisch verändertes Tier zum menschlichen Verzehr freigegeben. Der Lachs soll wesentlich schneller wachsen, sodass die Zeitdauer für die Lachsproduktion verkürzt wird und die Futterkosten reduziert werden können. Den Tieren wurde ein zusätzliches Gen für Wachstumshormone eingesetzt. Der Lachs wird von einer kanadischen Firma hergestellt, die inzwischen zu großen Teilen dem US-Unternehmen Intrexon gehört. Intrexon vermarktet auch geklonte Bullen und gentechnisch veränderte Insekten. In Europa ist die Firma darüber hinaus wegen ihrer Patente auf gentechnisch veränderte Schimpansen bekannt geworden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Intrexon auch einen Antrag auf Marktzulassung in der EU stellen wird.
Der Gentechnik-Lachs könnte damit zum Streitfall im Rahmen der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden: In den USA gilt der Lachs als ungefährlich und kann daher ohne Kennzeichnung vermarktet werden. Tatsächlich ist es mit den derzeit üblichen Methoden schwierig, gesundheitliche Risiken des Verzehrs dieser Tiere nachzuweisen oder auszuschließen.
Da Gefahren für die Gesundheit nicht eindeutig nachweisbar sind, könnte Intrexon versuchen, die Zulassung der Tiere ohne jede Kennzeichnung in der EU einzuklagen, sobald die geplanten Freihandelsabkommen in Kraft sind. Nach dem Wortlaut des bereits ausgehandelten Freihandelsabkommens CETA ist anzunehmen, dass eine Kennzeichnung nur dann vorgesehen ist, wenn gesundheitliche Gefahren tatsächlich nachgewiesen sind. Für eine Kennzeichnung aus ethischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Wahlfreiheit besteht hier nur wenig Spielraum.
Es ist zu erwarten, dass dies erst der Beginn einer drohenden Entwicklung ist und es in Zukunft noch wesentlich mehr gentechnisch veränderte Tiere geben wird, die zur Vermarktung kommen sollen, da neue Gentechnikverfahren, genannt Genome Editing, speziell zur Veränderung des Erbguts bei Tieren entwickelt wurden. Bereits heute darf in der EU das Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere ohne Kennzeichnung vermarktet werden, obwohl sich Bundestag und EU-Parlament mehrfach für Verbote bzw. zumindest eine Kennzeichnung ausgesprochen haben.