Wendepunkt in Debatte über NGT-Pflanzen

Bericht französischer Behörde unterstreicht Notwendigkeit für Risikoprüfung

7. März 2024 / Ein jetzt veröffentlichter Bericht der französischen Behörde für Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit (ANSES) zeigt die Notwendigkeit einer verpflichtenden Risikoprüfung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT). Die Behörde fordert, dass dabei sowohl beabsichtigte als auch unbeabsichtigte genetische Veränderungen berücksichtigt werden müssen. Der ANSES-Bericht stellt klar, dass Eigenschaften von NGT-Pflanzen nicht per se denen aus konventioneller Züchtung gleichgesetzt werden können.

Damit widerspricht der Bericht u.a. der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und der EU-Kommission. Diese halten eine Risikoprüfung bei den meisten Pflanzen aus Neuer Gentechnik für nicht notwendig. Entsprechend schlägt die Kommission vor, die große Mehrzahl der NGT-Pflanzen denen aus konventioneller Zucht einfach gleichzusetzen. Zwar kommt auch ANSES zu der Einschätzung, dass für manche NGT-Pflanzen die Anforderungen an die Risikoprüfung abgesenkt werden könnten, in keinem Fall dürfe man aber ganz darauf verzichten.

Der Grund für die Unterschiede in den Stellungnahmen von ANSES und EFSA dürfte unter anderem in der Methodik liegen: ANSES hat eine Reihe von konkreten Fällen von NGT-Pflanzen untersucht, während der Bericht der EFSA vor allem auf theoretischen Überlegungen basiert. Zudem hat sich die EFSA nur mit der Art und Anzahl von Mutationen befasst, nicht aber mit spezifischen biologischen Folgereaktionen, die durch den Einsatz der NGT-Verfahren ausgelöst werden können.

Der Bericht von ANSES war von der französischen Regierung zunächst zurückgehalten worden und wurde erst jetzt veröffentlicht, Wochen, nachdem das EU-Parlament über den Gesetzesvorschlag zur Neuregulierung von NGT-Pflanzen abgestimmt hat. Zuvor hatte bereits ein erster Teilbericht von ANSES für heftige Diskussionen gesorgt. Trotz aller Kontroversen versucht die EU-Kommission, unterstützt von der belgischen Ratspräsidentschaft, weiterhin eine Mehrheit der EU-Mitgliedsländer für die geplante Deregulierung zu erreichen. Testbiotech fordert, dass der gesamte Gesetzgebungsprozess jetzt auf Eis gelegt wird, da der Vorschlag der EU-Kommission die wissenschaftlichen Grundlagen nicht ausreichend berücksichtigt.

Kontakt:
Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040

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