ZKBS und BVL unterlaufen Verfahren am Europäischen Gerichtshof

Gremium erklärt: neue Gentechnikverfahren sind keine Gentechnik

30. März 2017 / Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hat auf ihrer Sitzung am 7. März über Pflanzen beraten, die mit neuen Gentechnikverfahren unter Verwendung der 'Gen-Schere' CRIPR-Cas verändert wurden. Die Anträge wurden auf Anfrage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bearbeitet. Dabei kommt die ZKBS zu dem Ergebnis, dass diese Pflanzen nicht in jedem Falle dem Gentechnikgesetz unterliegen.

Dies steht im Widerspruch zur Einschätzung anderer Experten, die feststellen, dass entsprechende Verfahren grundsätzlich einer Risikoprüfung unterzogen werden müssen. Zugleich unterläuft die Anfrage bei der ZKBS ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Verfahren, das sich grundsätzlich mit der Frage befasst, wie derartige Pflanzen im Hinblick auf das geltende Recht zu bewerten sind. Testbiotech und andere Organisationen befürchten, dass BVL und ZKBS am Gericht vorbei Fakten schaffen. Das BVL entscheidet auch über Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Schließt sich die Behörde dem Votum der ZKBS an, können die Pflanzen ohne weitere Sicherheitsprüfung freigesetzt werden. Das BVL und die ZKBS halten es bisher geheim, um welche Pflanzenart es sich handelt und zu welchem Zweck diese verändert wurde.

Testbiotech hat sich deswegen gemeinsam mit anderen Organisationen schriftlich an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gewandt. Die Organisationen fordern den Minister darin auf, offen zu legen, um welche Pflanzen es sich handelt und dafür zu sorgen, dass diese nicht freigesetzt werden.

Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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