Entscheidung der EU Kommission wird aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt
4. Januar 2018 / Die EU-Ombudsfrau hat die EU-Kommission für Verfahrensfehler in Zusammenhang mit der Risikobewertung von Gentechnik-Pflanzen gerügt. Anlass war eine Beschwerde von Testbiotech über den Import von gentechnisch manipulierten Rapssamen, die zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt führen können. Dabei hatte die EU-Kommission die vorgeschriebenen Fristen für die Bearbeitung der Beschwerde weit überschritten. Von der EU-Ombudsfrau wurde dies jetzt als „bürokratische Misswirtschaft“ (Maladministration) kritisiert. Laut EU-Ombudsfrau sollte die EU-Kommission in Zukunft stärker berücksichtigen, dass entsprechende Verfahren komplexe wissenschaftliche Fragen betreffen, für deren Bearbeitung ausreichend Expertise und Zeit benötigt wird. Die Entscheidung der EU-Kommission, den Import des Raps von Monsanto zuzulassen, wird nicht in Zweifel gezogen.
„Wir stimmen der Empfehlung zu, dass die EU-Kommission die entsprechenden Verfahren überprüfen sollte. Dabei geht es allerdings nicht nur um Formalitäten, sondern auch um die Diskussion über die eigentlichen Sachverhalte“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Im konkreten Fall ist trotz der langen Dauer des Verfahrens beispielsweise nach wie vor ungeklärt, welche Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, um die unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch verändertem Raps zu verhindern.“
Testbiotech warnt die EU-Kommission davor, bei entsprechenden Verfahren vor allem auf die Einhaltung von Fristen zu achten und dabei inhaltliche Fragen noch stärker zu vernachlässigen. Schon jetzt behandeln die EU-Kommission und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA wissenschaftlich begründete Eingaben oft nur wie lästige Formalitäten.
Jüngstes Beispiel für die Mängel der bestehenden Verfahren ist die Kontroverse um die EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Sojabohnen, die gegen drei Unkrautvernichtungsmittel resistent gemacht sind. Hier lässt die EU-Kommission die Sachdiskussion ins Leere laufen, indem sie behauptet, die Anwendung der Spritzmittel sei völlig unabhängig von der Zulassung der gentechnisch veränderten Pflanzen zu bewerten.
Testbiotech hat vor dem Hintergrund der Mängel der bestehenden Verfahren bereits mehrmals Beschwerde- und sogar Gerichtsverfahren eingeleitet. Das Problem: Dabei können zwar Sachverhalte wie die Einhaltung von Fristen überprüft werden, komplexe wissenschaftliche Sachverhalte bleiben aber oft auf der Strecke. Testbiotech fordert die EU-Kommission deswegen jetzt in einem Schreiben auf, die entsprechenden Verfahren so zu verbessern, dass die zugrunde liegenden wissenschaftlichen Fragestellungen auch tatsächlich geklärt werden können.
Die EU-Kommission wird auch eingeladen, eine zusätzliche Gelegenheit zur sachlichen Diskussion zu nutzen: Das internationale Forschungsprojekt RAGES, das sich mit Anforderungen an die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen befasst und an dem auch Testbiotech beteiligt ist, will 2018 seine Ergebnisse vorstellen. Dazu sollen dann sowohl die EU-Kommission als auch die EFSA eingeladen werden.
Kontakt: Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org