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Erstmals grünes Licht für den Anbau von „Gen-Soja“ in der EU

Laut aktuellem Rechtsgutachten ist derzeitige Zulassungspraxis jedoch rechtswidrig
Freitag, 22. June 2012
München/ Brüssel

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat erstmals grünes Licht für den Anbau von gentechnisch veränderter Soja in Europa gegeben. Jetzt müssen die Kommission und die Mitgliedsländer über die Marktzulassung entscheiden. Antragssteller ist der US-Konzern Monsanto, der auch in Europa das Saatgut seiner „Roundup Ready“-Soja verkaufen möchte. Diese toleriert das Spritzmittel Glyphosat und ist bisher nur für den Import, nicht aber für den Anbau zugelassen.

Einladung zum Pressegespräch: Gentechnisch veränderte Pflanzen und unabhängige Risikoforschung

Testbiotech lädt am 14. Juni zu einem Pressegespräch ins Haus der Wissenschaft in Bremen ein. Experten werden über Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen und die Förderung unabhängiger Risikoforschung berichten.

Verdeckte Einflussnahme durch „Gen-Lobby“ in Deutschland

Interessenkonflikte in staatlichen Institutionen und in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Donnerstag, 24. May 2012
München

Ein neuer Bericht von Testbiotech zeigt eine systematische und teilweise verdeckte Einflussnahme der Biotech-Industrie in deutschen Behörden und Forschungseinrichtungen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen befasst sind. Betroffen sind das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR), die Bundesforschungsinstitute des Verbraucherministeriums (BMELV) sowie eine Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Der Bericht benennt 17 Experten, die gleichzeitig an zentralen Schaltstellen staatlicher Einrichtungen und industrienaher Organisationen sitzen.

Einspruch gegen Patent auf menschliche Spermazellen

Firma Ovasort hält Patent auf Auswahl des Geschlechts
Dienstag, 15. May 2012
München

Testbiotech hat gegen ein Patent der englischen Firma Ovasort (EP1263521) Einspruch eingelegt. Das Patent umfasst menschliche Spermazellen, die nach Geschlecht vorselektiert worden sind. Diese sollen im Rahmen der künstlichen Befruchtung verwendet werden, um weibliche Nachkommen zu erhalten. Das Patent verstößt gegen europäische Patentgesetze, die Patente auf Keimzellen und die Entwicklung des menschlichen Körpers verbieten. Trotz des Verbots hat das Europäische Patentamt in München (EPA) schon mehrfach derartige Patente erteilt.

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