5. Oktober 2017 / Das EU-Parlaments fordert, den Import neuer Gentechnik-Soja mit dreifacher Resistenz gegen Herbizide und deren Verwendung in Lebens- und Futtermitteln nicht zu erlauben. Vor einer Zulassung sollten vielmehr die Rückstände der Herbizide genauer untersucht werden, gegen die die Pflanzen resistent gemacht wurden. Das geht aus einer Resolution hervor, die gestern vom Parlament verabschiedet wurde. Betroffen sind neue Gentechnik-Sojavarianten der Konzerne Bayer und Dow AgroSciences, die jeweils gleich gegen mehrere gesundheitsgefährdende Herbizide resistent gemacht wurden.
Aber Ansprüche auf Menschenaffen wurden gestrichen
Mittwoch, 27. September 2017
Der Einspruch von Testbiotech gegen das Patent EP2328918 der Max-Planck-Gesellschaft wurde heute vom Europäischen Patentamt im Wesentlichen zurückgewiesen. In diesem Patent wurden gentechnisch veränderte Versuchstiere bis hin zu Menschenaffen als „Erfindung“ beansprucht. Die Tiere sollen in ihrem Erbgut so verändert werden, dass sie Symptome der Parkinson-Krankheit zeigen. Diese Ansprüche wurden durch das Europäische Patentamt nur geringfügig eingeschränkt.
Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes entscheidet über Ethik
Dienstag, 26. September 2017
Am 27. September findet am Europäischen Patentamt (EPA) in München die öffentliche Anhörung eines Einspruches von Testbiotech gegen das Patent EP2328918 der Max-Planck-Gesellschaft statt. Mit diesem Patent werden gentechnisch veränderte Versuchstiere und sogar Affen als „Erfindung“ beansprucht. Die Tiere sollen in ihrem Erbgut so verändert werden, dass sie Symptome der Parkinson-Krankheit zeigen. Testbiotech sieht in derartigen Patenten eine inakzeptable Überschreitung ethischer Grenzen,
Warnung vor unkontrolliertem Einsatz neuer Gentechnik-Verfahren
Montag, 25. September 2017
Testbiotech veröffentlicht heute einen neuen Bericht über die Risiken neuer Gentechnik-Verfahren (Gene-Editing), bei denen u.a. die Gen-Schere CRISPR-Cas zum Einsatz kommt. Der Bericht zeigt, dass diese Risiken bisher längst nicht ausreichend verstanden sind. Um zu erreichen, dass die gentechnisch veränderten Organismen ohne Zulassungsprüfung und Kennzeichnung freigesetzt und vermarktet werden dürfen, werden die neuen Methoden von den Betreibern aber meist als sicher präsentiert. Vor diesem unkontrollierten Einsatz warnt Testbiotech mit Nachdruck.