Pflanzen, die mittels Gentechnik gegen Glyphosat resistent gemacht sind, haben ein überraschend hohes Potential für unkontrollierte Ausbreitung
Freitag, 6. April 2018
Aktuelle Forschungsergebnisse aus China zeigen eine neue Dimension der Umweltrisiken gentechnisch veränderter Pflanzen: Die zusätzlich in die Pflanzen eingebauten Gene können das Risiko für deren Ausbreitung in der Umwelt wesentlich erhöhen. Das wurde jetzt bei Gentechnik-Pflanzen nachgewiesen, die gegen das Spritzmittel Glyphosat resistent gemacht sind. Kreuzen sich die Gentechnik-Pflanzen mit natürlichen Populationen, haben die Nachkommen einen deutlichen Überlebensvorteil und können die transgene DNA wesentlich schneller verbreiten als bisher angenommen.
Sind gentechnich veränderte Pflanzen gesünder als die aus konventioneller Züchtung?
21. März 2018 / Viele Experten behaupten, es gäbe einen Konsens darüber, dass gentechnisch veränderte Pflanzen sicher seien. Gleichzeitig aber werden die meisten Publikationen über die Risiken gentechnisch veränderter Organismen von der Gentechnik-Industrie in Auftrag gegeben oder von Wissenschaftlern verfasst, die wenig kritische Distanz zu dieser Industrie haben. Das ist ein Problem, denn wenn es um die Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt geht, sollten kommerzielle Interessen an der Vermarktung dieser Produkte keine Rolle spielen.
Klage wegen Risiken von Gentechnik-Soja ist zulässig
Mittwoch, 14. March 2018
Das Gericht der Europäischen Union hat heute das Recht von Nichtregierungsorganisationen bestätigt, Fragen bezüglich der gesundheitlichen Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen gerichtlich überprüfen zu lassen. Im vorliegenden Fall geht es um Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer, die nach Einschätzung von Testbiotech und anderer ExpertInnen nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet wurden. Die EU-Kommission wollte es Testbiotech verwehren, die Importzulassung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Trennlinie zwischen Züchtung und Gentechnik zu unklar definiert
Mittwoch, 28. February 2018
Am 18. Januar positionierte sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Frage, ob das sogenannte Genom-Editing unter die Gentechnikgesetzgebung der EU fällt. Im Auftrag von Testbiotech befasste sich jetzt der renommierte EU-Rechtsexperte Professor Dr. Ludwig Krämer mit der Einschätzung des Generalanwaltes. Ludwig Krämer war bis 2004 Beamter der EU-Kommission (Generaldirektion Umwelt) und war an der Formulierung der EU-Gentechnikgesetze beteiligt. In seinem Gutachten, das heute veröffentlicht wird, äußert Krämer deutliche Kritik an der Position des Generalanwaltes.